Der Aufnahmeantrag für Spieler kann hier heruntergeladen werden:

Berechtigt für die Kampfmannschaft (KM) sind alle ab dem 15. Lebensjahr (von 15 – 18 mit Einverständnis des gesetzlichen Vertreters).

OnlineFormular (demnächst verfügbar)

Aufnahmeantrag Informationsblatt

Zum Formular

Die Angaben sind klar und deutlich (bzw. Online) auszufüllen. Senden Sie die vollständig ausgefüllte Beitrittserklärung und evtl. weitere Unterlagen an die untenstehende Kontaktadresse.

Beitragszahlung

Hier gilt Punkt 5 „Erwerb der Mitgliedschaft“ der Vereinsstatuten: „Die Aufnahme in den Verein ist davon abhängig, dass sich das Mitglied für die Dauer der Mitgliedschaft verpflichtet, am Lastschriftverfahren teilzunehmen bzw. den Beitrag bar bezahlt…“ Bei Barzahlung wird der Mitgliedsbeitrag bei einem Training eingehoben. Termin wird frühzeitig bekannt gegeben. Bei mtl. Folgezahlung ist der Tag der Einhebung, immer beim ersten Training im Monat.

Die Beiträge sind bei Neueintritt sofort zu leisten (siehe oben), ansonsten wie in der Beitrags- & Gebührenverordnung festgelegt. Wenn Einzug gewählt wurde, wird der Mitgliedsbeitrag bei Neuaufnahme innerhalb 3 Werktagen nach Aufnahme eingezogen. Der Folgebeitrag wird jeden 1. des Monats, soweit nicht weiteres angekündigt wird, eingezogen. Weitere Beiträge und Gebühren regelt die Beitragsordnung des Vereins.

Beitragsstruktur

Erwachsene: (ab dem vollendeten 16. Lebensjahr) Aktives Mitgliedmonatlich € 15
Kinder & Jugend: (bis zum vollendeten 16. Lebensjahr) Aktives Mitgliedjährlich € 95
Aufnahmegebühr: (wird bei der ersten Zahlung des Mitgliedsbeitrages
mit eingezogen od. kassiert).
einmalig € 10

Trainingsbekleidung: Bestehend aus: Trainingsanzug, Allwetterjacke, T-Shirt KA+LA, Hose K. + L.
Kostenbeitrag voll (= Gewand Eigentum Spieler).

Kostenbeitrag 50% (= Rückgabe nach Austritt oder Restz. der 50%)

Kostenbeitrag Erwachsene100% € 200,0050% € 100,00
Kostenbeitrag Kinder & Jugendliche100% € 170,0050% € 85,00

Einzureichende Unterlagen

1 Passbild, Geburtsurkunde (bei Erstausstellung eines Spielerpasses), Antragsformular und Sepa Lastschrift- Erteilung. (wird über eine Einladung des Vereinsplaners gemacht).

Daten/Datenschutz

Die Daten für die Aufnahme werden ausschließlich zum Zweck der Mitgliederverwaltung und vertraulich verwendet. Dieser unter Beachtung von Vorgaben des Datenschutzgesetzes (DSGVO). Änderungen der Anschrift des Namens sind vom Mitglied umgehend schriftlich mitzuteilen.

Beendigung der Mitgliedschaft

Der Austritt aus dem Verein (Kündigung) kann jeweils zum Ende eines Mitgliedsjahres (30.6.), unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Wochen, erfolgen. Die Kündigung ist dem Vorstand des Vereins schriftlich (per Einschreiben) mitzuteilen. Siehe Punkt 6.2 der Vereinsstatuten.

Ausnahmen: Erwachsene Mitglieder im Spieltrieb. Bei Vereinswechsel in der Übertrittszeit. Kündigung am 15. des Monats vor Beginn der Übertrittszeit.

Kontaktinformationen

SV Nordkette

Gründer/Obmann: Johann Trois

Pontlatzer Strasse 44, A–6020 Innsbruck

Internet: www.sv-nordkette.at

Email: j.trois@sv-nordkette.at