Für aktive Mitglieder im Spielbetrieb und alle anderen Mitgliedsarten (gemäß Punkt 12.1 der Vereinsstatuten).

1. Grundsatz

Die Beitrags- & Gebührenverordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen und Gebühren an den Verein. Sie wird von dem um Vereinsaufnahme Ersuchenden verbindlich anerkannt. Der Mitgliedsbeitrag, die Aufnahme- und sonstige Gebühren sowie Umlagen werden vom Vorstand beschlossen. Alle Mitglieder sind gemäß Statuten verpflichtet, Beiträge und Gebühren pünktlich an den Verein zu entrichten.

2. Solidaritätsprinzip

Wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins ist das Beitragsaufkommen der Mitglieder. Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beitragspflichten in vollem Umfang und pünktlich erfüllen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber seinen Mitgliedern erbringen.

Beitrag ist Bringpflicht.

3. Geltungsbereich

Die hier vorliegende Beitrags- und Gebührenverordnung gilt für alle Mitglieder des SV Nordkette.

4. Inkrafttreten

Die festgesetzten Beiträge und Gebühren treten ab dem 05.08.2022 in Kraft.

5. Aufnahmegebühr

Bei Aufnahme wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 10,00 € erhoben (Ausnahme: Gründungsmitglieder). Diese wird bei der ersten Beitragszahlung mit eingehoben.

6. Beitragskonto

Bankinstitut: Hypobank Tirol

Kontoinhaber: SV Nordkette

IBAN: AT71 5700 0300 5572 7810

BIC: HYPTAT22

Verwendungszweck: Siehe Schreiben Mitgliedsbeitrag und Punkt 8

7. Beitragshöhen

Der Mitgliedsbeitrag beträgt:

GruppeMitgliedsformenMonatlichHalbjährlichJährlich
01Rotschwarzes Familienmitglied€ 80,00
02Rotschwarzes Mitglied€ 20,22
03Rotschwarzes Jugendmitglied€ 15,00
04Rotschwarzes Superfördermitgliedab € 10,00
05Gründungs-Funktionsmitglied€ 150,00
06Aktive erwachsene Mitglieder im Spielbetrieb *€ 15,00€ 180,00
07Aktive Jugend-Mitglieder im Spielbetrieb *€ 95,00

zu 06) Erwachsene Zahler (nach Vollendung des 17. Lebensjahres)

zu 07) Jugendliche Zahler (ab dem 15. Lebensjahr bis zum vollendeten 17. Lebensjahr)

8. Zahlungsweise und Fälligkeiten

Die Beiträge des Vereins werden durch Einzugsermächtigung im Lastschriftverfahren (über den Vereinsplaner durch Einladung vom Verein/Sepa-Mandat) im Voraus vom Konto des Mitglieds abgebucht. Das Sepa-Mandat kann vom Mitglied jederzeit widerrufen werden. Es gelten die banküblichen Verfahrensregeln.
Der Einzug des Betrages erfolgt jeweils am 1. des Monats bzw. am 15.07. der neuen Spielsaison oder innerhalb von 3 Werktagen bei Aufnahme, soweit nichts Weiteres angekündigt wird. In begründeten Ausnahmefällen kann auf schriftlichen Antrag und Beschluss des Vorstandes von der Zahlung im Lastschriftverfahren abgewichen werden. Der Beitrag ist dann auf das Konto des Vereins zu den vereinbarten Terminen fristgerecht zu entrichten. Barzahlungen sind nicht möglich.

Ausnahme: aktive Spieler der Kampfmannschaft (Siehe Aufnahmeantrag Infoblatt).

9. Zahlungsrückstände und Mahnungen

  • Für Sepa-Lastschriftmandate, die durch nicht mitgeteilte (bzw. selbst geändert im Vereinsplaner) Kontoänderung bzw. bei Widerspruch oder nicht ausreichender Deckung des Kontos nicht eingezogen werden können, werden 6,50 Euro Verwaltungsgebühr zzgl. entstehender Rücklastschriftgebühren berechnet.
  • Ist ein Mitglied mit der Zahlung seiner Beiträge seit Fälligkeit mehr als 60 Tage in Verzug, so erhält es schriftlich eine Mahnung mit 14-tägiger Fristsetzung für die Zahlung.
  • Sollte die Zahlung innerhalb dieser Frist nicht eingegangen sein, wird eine zweite (letzte) schriftliche Mahnung mit 14-tägiger Fristsetzung für die Zahlung verschickt.
  • Bleibt ein Mitglied nach Ablauf der unter c) genannten Zahlungsfrist weiterhin in Verzug, können (werden) die Beitragsrückstände einer Rechtsanwaltskanzlei zur weiteren Eintreibung übergeben. Alle weiteren Kosten, die durch die Einleitung des Mahnverfahrens (bzw. gerichtliche Betreibung) entstehen, trägt die/der Zahlungssäumige.
  • Die Kosten für eine evtl. notwendige Beantragung einer ZMR-Abfrage (bei Umzug/schuldhafter Nichtbekanntgabe einer neuen Wohnanschrift) trägt die/der VerursacherIn.
  • Mahngebühren:
    • Mahnung: 4,50 €
    • Mahnung: 9,00 €  
    • Mahnverfahren Übergabe Rechtsanwaltskanzlei 15,00 € zzgl. Kosten Rechtsanwaltskanzlei bzw. Gericht.

10. Sonderfälle

  1. Der Vorstand kann in außerordentlichen Fällen die Erhebung von zweckgebundenen Sonderbeiträgen für eine begrenzte Dauer beschließen.
  2. Für zusätzliche Sportangebote gelten gesonderte Gebühren, die im Einzelnen festgelegt werden.
  3. Beim Austritt aus dem Verein verbleibt die Beitragspflicht unter Einhaltung der Kündigungsfrist.

11. Austritt

Der Vereinsaustritt ist nur entsprechend Punkt 6 Beendigung der Mitgliedschaft der Statuten möglich.

Beschluss der Gründungsmitglieder (Vorstände) vom 04.08.2022

Die aktuelle Beitrags- und Gebührenverordnung des SV Nordkette kann hier als PDF (348 kb) heruntergeladen werden: